KEAK Elektrotechnik, DGUV V3 Fachwissen: Startseite

Was die DGUV Vorschrift 3 verlangt

Zehn Paragrafen, und die meisten Fragen beantwortet § 5. Hier steht, was in der Vorschrift selbst steht und was erst in ihren Durchführungsanweisungen.

Redaktion: keak-elektrotechnik.de, Elektro-Meisterbetrieb aus Rüsselsheim. Stand:

Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der gesetzlichen Unfallversicherung, früher BGV A3. Sie verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Anlagen und Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und danach in bestimmten Zeitabständen prüfen zu lassen (§ 5). Konkrete Fristen stehen nicht in der Vorschrift, sondern als Richtwerte in ihren Durchführungsanweisungen: zum Beispiel vier Jahre für ortsfeste Anlagen und sechs Monate für ortsveränderliche Geräte.

Die Vorschrift auf einen Blick

DGUV Vorschrift 3 vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997
ParagrafThemaKern
§ 1Geltungsbereichgilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
§ 2BegriffeBetriebsmittel, elektrotechnische Regeln, Elektrofachkraft
§ 3GrundsätzeErrichten, Ändern, Instandhalten nur durch oder unter Leitung einer Elektrofachkraft; Mängel unverzüglich beheben
§ 4Fehlen elektrotechnischer RegelnMindestanforderungen, wo Normen fehlen: sicherer Zustand, Schutz gegen direktes Berühren
§ 5Prüfungenvor erster Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen
§§ 6–8Arbeiten an und nahe aktiven Teilenspannungsfreier Zustand, Abdecken, zulässige Abweichungen
§ 9OrdnungswidrigkeitenVerstöße gegen §§ 3, 5 Abs. 1 bis 3, 6 und 7
§ 10Inkrafttreten1. April 1979

§ 5: die Prüfpflicht im Wortlaut

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden: vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht, sowie in bestimmten Zeitabständen.

Die Vorschrift selbst nennt keine Zahl. Sie sagt nur: Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Die Richtwerte dafür stehen in den Tabellen 1A bis 1C der Durchführungsanweisungen, vollständig auf der Seite DGUV V3 Prüffristen.

Absatz 3 erlaubt der Berufsgenossenschaft, ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu verlangen. Praktisch heißt das: ohne Protokoll keine nachgewiesene Prüfung.

Erstprüfung: wann sie entfällt

Vor der ersten Inbetriebnahme ist zu prüfen. Diese Prüfung entfällt nach § 5 Absatz 4, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass die Anlage oder das Gerät der Vorschrift entsprechend beschaffen ist.

Die Durchführungsanweisungen unterscheiden zwei Fälle. Bei einer fertig installierten Anlage kann die Bestätigung in der Regel nur der Errichter geben, weil nur er die Einsatzbedingungen kennt. Bei anschlussfertig gelieferten Geräten reicht der Nachweis, dass sie dem Produktsicherheitsrecht entsprechen, etwa eine Konformitätserklärung.

Grafik einer Geräteprüfung nach DGUV V3: Gerätetester misst den Schutzleiterwiderstand an einem PC mit Metallgehäuse, am Gehäuse die Prüfplakette
Schutzleiterprüfung an einem Gerät der Schutzklasse I · Grafik: KEAK Elektrotechnik

Wer als Elektrofachkraft gilt

§ 2 Absatz 3 definiert die Elektrofachkraft über ihre Fähigkeit: Wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Nachgewiesen wird das in der Regel durch einen Abschluss als Elektroingenieur, -techniker, -meister oder -geselle. Wer sonst noch prüfen darf, steht auf der Seite Wer darf DGUV V3 prüfen?

Bußgeld nach § 9

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 3, § 5 Absatz 1 bis 3 oder §§ 6 und 7 verstößt. Die Geldbuße kann nach § 209 Absatz 3 SGB VII bis zu 10.000 Euro betragen. Im Schadensfall wiegt schwerer, dass ohne Prüfprotokoll der Nachweis fehlt, die Pflicht erfüllt zu haben.

DGUV V3 und Betriebssicherheitsverordnung

Neben der Unfallverhütungsvorschrift verlangt § 14 der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen, in Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung. Beide Pflichten bestehen nebeneinander und werden in der Praxis in einer Prüfung erfüllt.

Was die Prüfung im Betrieb kostet, zeigt der DGUV-V3-Preisrechner mit Festpreisen je Gerät. Für Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Apotheken gibt es eigene Fachseiten: Medizingeräte, Pflege und Apotheke.

Häufige Fragen

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der gesetzlichen Unfallversicherung, früher BGV A3. Sie ist am 1. April 1979 in Kraft getreten und gilt in der Fassung vom 1. Januar 1997. Kern ist § 5: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in bestimmten Zeitabständen geprüft werden.

Ist die DGUV V3 Prüfung Pflicht?

Ja, für jeden Unternehmer mit Versicherten. § 5 der Vorschrift verpflichtet ihn, Anlagen und Betriebsmittel prüfen zu lassen. Daneben verlangt § 14 der Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung von Arbeitsmitteln durch eine zur Prüfung befähigte Person.

Was passiert bei einem Verstoß?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 5 Absatz 1 bis 3 verstößt, handelt nach § 9 DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit § 209 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII ordnungswidrig. Die Geldbuße kann nach § 209 Absatz 3 SGB VII bis zu 10.000 Euro betragen.

Muss ein neues Gerät vor der ersten Benutzung geprüft werden?

Grundsätzlich ja (§ 5 Absatz 1 Nummer 1). Die Prüfung entfällt nach § 5 Absatz 4, wenn der Hersteller oder Errichter bestätigt, dass Anlage oder Gerät der Vorschrift entsprechend beschaffen sind. Für anschlussfertig gelieferte Geräte genügt nach den Durchführungsanweisungen der Nachweis, dass sie den Verordnungen zum Produktsicherheitsrecht entsprechen, etwa durch eine Konformitätserklärung.

Ist DGUV V3 dasselbe wie der E-Check?

Nein. „E-Check“ ist eine Marke des Elektrohandwerks für eine Dienstleistung. Die DGUV Vorschrift 3 ist die rechtliche Pflicht. Für Berufsgenossenschaft und Versicherung zählt das Prüfprotokoll nach DGUV V3 mit Messwerten, nicht der Name der Dienstleistung.

Weiterlesen

Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite haben wir am gegen diese Originaltexte geprüft:

  1. DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3), Fassung vom 1. Januar 1997 : §§ 1 bis 10
  2. Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 (Tabellen 1A, 1B, 1C) : zu § 2 Abs. 3, zu § 5 Abs. 1 und 4
  3. § 209 SGB VII: Bußgeldvorschriften : Absatz 3: Geldbuße bis 10.000 Euro
  4. § 14 BetrSichV: Prüfung von Arbeitsmitteln : Prüfung von Arbeitsmitteln

DGUV V3 Prüfung im Rhein-Main-Gebiet

Festpreise je Gerät, Protokoll mit Messwerten. Schicken Sie uns Ihre Geräteliste per WhatsApp oder rechnen Sie den Preis selbst aus.